AGB's |
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Liefer- und Zahlungsbedingungen
§1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Auch mündliche, fernmündliche oder elektronisch erteilten Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn diese von uns schriftlich anerkannt worden sind.
§2 Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. 2.2 Die Erteilung eines Auftrages, sowie sämtliche den Vertrag betreffenden Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen, bedürfen der Schriftform. Telefonische, mündliche, elektronische oder in ähnlicher Weise erteilten Aufträge werden durch Lieferung oder Aushändigung der Waren angenommen.
§3 Lieferpflicht
3.1 Alle technischen Angaben, Abbildungen und Zeichnungen sind Annäherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gewicht, Form und Maß unterliegen den gemäß den technischen Regeln zulässigen Abweichungen oder den entsprechenden DIN-Toleranzen. 3.2 Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte für sämtliche Unterlagen über die von uns gelieferten Erzeugnisse, insbesondere Zeichnungen, die dem Besteller zur Verfügung gestellt werden, vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglichen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen zurückzugeben.
§4 Preise
4.1 Unsere Preise verstehen sich rein netto ab Werk. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder der Online-Bestellung. 4.2 Nebenkosten wie Verpackung, Transport und Versicherung sind in den Preisen nicht enthalten. Diese werden dem Besteller, soweit nicht anders vereinbart, anteilig in Rechnung gestellt. 4.3 Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert berechnet.
§5 Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsausstellung ohne Abzug fällig. Nach zehn Tagen tritt ohne Mahnung Zahlungsverzug ein. 5.2 Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir Mahngebühren. 5.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basissatz der EZB zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 5.4 Wechsel und Schecks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur erfüllungshalber angenommen. Die Kosten für die Diskontierung und Einlösung sind vom Besteller zu tragen. 5.5 Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens werden sämtliche noch offenen Rechnungen, auch mit anderen Zahlungszielen, sofort fällig. 5.6 Eine Aufrechnung ist nur dann zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind und die Gegenforderung von uns anerkannt ist.
§6 Lieferung und Lieferzeit
6.1 Die Aufträge werden unverzüglich ausgeführt, sofern keine weiteren Rückfragen bestehen. 6.2 Die Einhaltung von Lieferfristen durch uns setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller für die Ausführung des Auftrages zu liefernden Bestellungen, Unterlagen und die Erfüllung der Vertragspflichten, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. 6.3 Treten höhere Gewalt und andere unvorhergesehene, außergewöhnliche Umstände ein, wie Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Energieversorgungsschwierigkeiten, auch die Zulieferanten betreffend, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, terroristische Anschläge, Krieg, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Die Vertragspartner sind dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 6.4 Kommen wir mit der Leistung in Verzug, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Lieferung angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist fruchtlos verstreichen lassen. Weitere Ansprüche wegen des Verzugs, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Hierbei verweisen wir auf §9 dieser Bedingungen. 6.5 Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
§7 Gefahrenübergang
7.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. 7.2 Sollte der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt haben, wird die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Weg bewirkt. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschäden zu versichern. 7.3 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige zur Versandbereitschaft auf den Besteller über.
§8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller unser Eigentum. 8.2 Der Besteller ist berechtigt, sich die in unserem Eigentum befindliche Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Der Besteller tritt hiermit alle Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware an uns ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach der Verarbeitung oder Verbindung mit einer anderen Sache weiterveräußert wird oder nicht. Bei weiterveräußerter Vorbehaltsware, die mit einer anderen Sache erarbeitet oder verbunden ist oder nicht, wird die Forderung des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern in der Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferwertes an uns abgetreten. 8.3 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die uns zustehenden Forderungen um 20%, verpflichten wir uns zur Freigabe. 8.4 Der Eigentumsvorbehalt bei Schecks und Wechsel besteht solange fort, bis wir aus diesen Zahlungsmitteln nicht mehr in Anspruch genommen werden können. 8.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder bei Verletzung einer sonstigen Pflicht aus §7 dieser Bestimmung, sind wir berechtigt, die Ware heraus zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
§9 Mängelrüge und Gewährleistung
9.1 Die Ware ist vom Besteller unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Warenmängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung schriftlich bei uns anzuzeigen. 9.2 Mängel, die im Rahmen der Untersuchung gemäß Pkt. 9.1 nicht erkennbar sind, hat der Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. 9.3 Unterlässt der Besteller die erforderliche Mängelanzeige, so gilt die Ware als genehmigt. 9.4 Beanstandete Ware muss unverzüglich an uns zurückgesandt werden. 9.5 Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Gefahrübergang. 9.6 Eine Reparatur oder Nachbesserung der von uns gelieferten Ware ist nicht möglich. Daher leisten wir für begründete und rechtzeitig angezeigte Mängel an der Ware ausschließlich Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware. Für die Ersatzlieferung muss uns der Besteller die notwendige Zeit und Gelegenheit geben, sonst sind wir von der Gewährleistung befreit. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen. 9.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. 9.8 Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen. 9.9 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden durch unsachgemäße, ungeeignete oder fehlerhafte Verwendung beziehungsweise Behandlung, fehlerhafte Montage auch durch Dritte, fehlerhafte Lagerung, natürlicher Verschleiß oder Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel.
§10 Haftungsbeschränkung
10.1 Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadenersatz der vergeblichen Aufwendungen wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglichen Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Der Schadenersatz wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
§11 Übertragbarkeit des Rechts
Soweit in diesen Bestimmungen nicht etwas anderes bestimmt ist, darf der Besteller seine Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen.
§12 Schlussbestimmung
12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 12.2 In unserem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand das zuständige Gericht für unseren Hauptsitz. Wir behalten uns das Recht vor, auch am Sitz des Bestellers zu klagen. 12.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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